Was wird aus der Grundsteuer? (aktualisiert)

Nun ist es amtlich: Die Grundsteuer in ihrer gegenwärtigen Form verfassungswidrig. Das hat – nicht überraschend – in seiner Entscheidung am 10.4.2018 verkündet. Das bedeutet: Rasches Handeln ist erforderlich, denn bis Ende 2019 muss ein neues Grundsteuergesetz beschlossen und verkündet sein. Dass dieser Termin verstreicht, die Grundsteuer dann also komplett wegfiele (wie seinerzeit die Vermögensteuer!) wäre ein Super-GAU für die Städte und Gemeinden, die mit dieser Steuer immerhin 14 Mrd. Euro einnehmen. Der viel wichtigere Termin aber ist die relativ knappe Übergangsfrist nach der neuen Gesetzgebung. Dann bleiben gerade einmal 4 Jahre Zeit, um das neue Gesetz anzuwenden. Das sollte alle im Kopf behalten, wenn sie über Bemessungsgrundlage und Ausgestaltung der Grundsteuer (wie seit über 20 Jahren) debattieren. Es muss ein praktikables Verfahren geben, denn sonst ist eine Steuerfestsetzung für 35 Millionen Grundstücke reine Illusion. Ob es dann noch außerdem die von der Koalition ins Spiel gebrachte Grundsteuer C geben wird, ist angesichts des Zeitdrucks ziemlich fraglich.

Einen Vorschlag für eine flächenbezogene Grundsteuer - mit sehr überzeugenden Argumenten und mit Berechnungen für mögliche Auswirkungen - hat inzwischen das ifo-Institut München vorgelegt (Link s.u.). Eine wertabhängige Lösung favorisiert das Bundesfinanzministerium (Stellungnahme s.u.). Nun hat ein Kämmerer sogar die Abschaffung der Steuer vorgeschlagen (Stellungnahme s.u.).

Dass der Vorschlag des BMF auf wenig Gegenliebe stossen würde, war eigentlich abzusehen. Denn er ist vor allem eines: kompliziert. Das bedeutet, dass der Zeitraum für eine Reform immer enger wird. Ein Link auf einen Artikel aus dem SPIEGEL ist beigefügt. Nun wurde ein neues Modell vorgestellt, das nach wie vor wertabhängig und damit mit manchen Komplikationen behaftet ist.

Kaum ein Tag vergeht ohne neue Meldungen zur Reform der Grundsteuer. Doch statt Informationen zu den Details einer künftigen Steuer wird derzeit vor allem versucht der Reform durch wohlklingende Attribute einen freundlichen Anstrich zu geben.

Im März wird der Durchbruch verkündet - fast. Denn Bayern trägt den Vorschlag des Bundes und der anderen 15 Länder nicht mit. Auch andere Länder sehen noch Gesprächsbedarf und der Bundesfinanzminister selbst geht davon aus, dass das Gesetzesvorhaben in den Beratungen noch weitere Änderungen erfahren wird. Gleichzeitig tickt die Uhr ...

Inzwischen wird über Öffnungsklauseln für die Länder spekuliert. Hierzu sowie zu den Gefahren, wenn weitere Zeit verstreicht, hat sich Gerd Landsberg im Deutschlandfunk geäußert. Nun wird ernsthaft über eine Länderöffnungsklausel debattiert. Eine Expertenanhörung zu diesem Thema ist offensichtlich erfolglos geblieben, nun bringt auch noch der Deutsche Landkreistag eine weitere Variante ins Spiel.

Selten beachtet werden die Auswirkungen einer Reform auf den kommunalen und den Länder-Finanzausgleich.

Die Grundsteuer C, die kurzzeitig in der wohnungspolitischen Debatte eine Rolle spielte, schien schon fast vergessen, doch Totgesagte leben länger ...Denn:

Ergänzend zum Referentenentwurf des BMF zur Grundsteuerreform gibt es einen weiteren Entwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken https://www.wts.com/wts.de/publications/wts-tax-weekly/anhange/2019/2019_14_2_anderung-des-grundsteuergesetzes-zur-mobilisierung-von-baureifen-grundstucken.pdf) Durch eine  Ergänzung von § 25 GrStG (neuer Absatz 5) werden die Gemeinden ermächtigt, bei angespanntem Wohnungsmarkt für baureife Grundstücke eine erhöhte Grundsteuer festzusetzen.

Jetzt hat der Bund der Steuerzahler einige Berechnungen zu den Auswirkungen des vorliegenden Gesetzentwurfs nach verschiedenen Grundstückstypen und Gemeinden vorgelegt. Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Anstieg der Grundsteuerbelastung bei heutigen Hebesätzen. Soll dies vermieden werden, wären drastische Hebesatzsenkungen erforderlich.

Kurz vor der Sommerpause wird nun der Durchbruch verkündet: Die CSU hat sich mit ihrer Forderung nach einer Öffnungsklausel durchgesetzt. Im Umlaufverfahren (!) wurden die Grundsteuerrefom, die Grundsteuer C und die Öffnungsklausel im Grundgesetz vom Kabinett verabschiedet.

Es hat nur wenige Tage gedauert, bis sich die Oppositionsparteien mit ihren Bedingungen zur Zustimmung zur Verfassungsänderung gemeldet haben. Dadurch könnte das Verfahren noch komplizierter werden.Viel wird über die Nutzung der Öffnungsklausel durch die Länder diskutiert. Nicht nur Bayern wird ein eigenes Grundsteuerrecht auf den Weg bringen. Aber was umfasst eigentlich die Öffnungsklausel?

Seit kurzem sind die Kandidaten für den SPD-Vorsitz auf Bewerbungstour. Dabei ist auffallend häufig die Forderung nach Wiedereinführung einer Vermögensteuer zu hören. Hätte das Folgen für die Grundsteuer? 

In den letzten Tagen ist Bewegung in die Reformdebatte gekommen; in der vergangenen Woche gab es zwei Anhörungen, zum einen zur Grundgesetzänderung, zum anderen zum neuen Bewertungsmodell. Der Bundesfinanzminister strebt eine Verabschiedung der Gesetze am 18. Oktober an. Strittig ist allerdings noch immer das Bewertungsverfahren - zudem werden Korrekturen am bisherigen Länderfinanzausgleich für notwendig gehalten. Zu den Anhörungen s. ausführlich https://www.haufe.de/thema/grundsteuerreform/ . Ein weiteres Problem ist die rechtzeitige Fertigstellung des Immobilienerfassungsverfahrens "Languste", das für eine neue Grundsteuer als Basis notwendig ist s. dazu https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article199660856/Grundsteuer-Neue-Datenbank-Languste-verzoegert-sich-auf-Laenderebene.html Mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten haben sich jetzt 6 Oberbürgermeister aus Baden-Württemberg für ein Bodenwertmodell eingesetzt. Das könnte ein Mittelweg zwischen Bayern und dem Bund sein.

Die Grundsteuer C spielt derzeit in den Beratungen - wenn überhaupt - nur eine untergeordnete Rolle. Dabei gibt es zahlreiche offene Fragen.-

Können die Städte und Gemeinden jetzt aufatmen? Vorerst wohl ja, denn mit der Verabschiedung im Bundestag und am 8.11. im Bundesrat ist die Grundsteuer in ihrem Bestand gesichert. Jetzt kommt es darauf an, was die Länder aus der Öffnungsklausel machen. Erst dann kann die eigentliche Bewertung beginnen. Eine ganz eigene Diskussion gab es um die (Teil-)Befreiung denkmalgeschützter Objekte von der Grundsteuer, die erst in letzter Minute beendet werden konnte.

Es beginnt jetzt die Diskussion innerhalb der Länder, ob und wenn ja wie von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht werden soll. Stefan Ronnecker vom Deutschen Städtetag hat sich - obgleich er ihm aus Zeitgründen kaum eine Chance gibt - mit einem Kompromissvorschlag aus Niedersachsen vom August 2019 befasst. Als erstes Land hat sich Baden-Württemberg aus der Deckung gewagt und befasst sich auf der Basis des Bodenwertmodells mit einer landespezifischen Lösung.

Inzwischen hat das Land einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt; auch in Sachsen gibt es einen Entwurf für ein landesspezifisches Gesetz. Ansonsten gibt es Absichtserklärungen, welche Länder dem Bund folgen wollen bzw. welche Optionslösungen diskutiert werden.

Ein Jahr nach Verabschiedung der Grundsteuerreform ist es Zeit Bilanz zu ziehen, wie die Umsetzung in den einzelnen Ländern aussieht. Das Bild ist noch keineswegs klar, aber derzeit noch recht verwirrend.

Inzwischen sind alle Grundsteuergesetze unter Dach und Fach. Am 1. Juli 2022 hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärung begonnen. Knapp 2 Jahre hat sich die Finanzverwaltung Zeit gesetzt, um die Veranlgung vornehmen zu können. In den Ländern mit "einfachen" Berechnungsmodalitäten dürfte das kein Problem sein. Anders könnte es in den Ländern aussehen, die das Bundesmodell gewählt haben. Für die Gemeinden ist der Zeitplan ohnehin sehr eng; denn es ist vorgesehen, dass die Veranlagung bis zum 30.6.2024 abgeschlossen sein soll. Für die Umsetzung bleibt den Gemeinden nur wenig Zeit. Daher hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund gefordert, die Bewertungen müssten für die Gemeinden bereits Ende 2023 abrufbar sein (Der Neue Kämmerer 2/2022, S.14).

Das gilt vor allem, weil die Gemeinden gehalten sind für 2025 aufkommensneutrale Hebesätze festzusetzen. Das ist ein nicht zu unterschätzendes Problem. Der Entwurf für einen neuen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz lässt eine Welle von Hebesatzeröhungen vor dem 1.1.2025 befürchten.

Aktuell besteht die Sorge, dass die Frist (31.10.22) für die Abgabe der Steuererklärungen zu kurz ist. Das liegt nicht nur daran, dass viele Eigentümer erst gegen Ende der Frist aktiv werden; auch der hohe Aufwand, insbesondere beim Bundesmodell lässt Viele ihren ersten Versuch abbrechen. Nun hat der Bundesfinanzminister angedeutet, dass die Abgabefrist verlängert werden könnte. Das ist inzwischen geschehen; die Frist endet jetzt am 31.1.2023. Aber wird das helfen; ein neuer Beitrag befasst sich mit Konsequenzen und Zeitablauf. Der 31.1.2023 ist vorbei - Bayern hat eine Fristverlängerung um weitere 3 Monate beschlossen. Nun ist im Februar 2023 bekannt geworden, dass der Staat selbst mehr als säumig mit seinen eigenen Grundstücken ist.

Inzwischen sind viele Grundsteuerbescheide versandt. Nun ergibt sich die Möglichkeit, das eigene Grundstück mit anderen Landesregelungen fiktiv zu vergleichen. Für das hier gewählte Grundstück ist der Unterschied zu Bayern besonders verblüffend.

Sind die Richtwerte von 2022 noch aktuell? Was geschieht mit den Einsprüchen?

Inzwischen hat Berlin angekündigt, das Bundesmodell zu modifizieren.

 

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