Hessische Gemeindeordnung von 1821

Wird die preußische Städteordnung vom19. November 1808 oft als Beginn der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland angesehen,1 so kann die Gemeindeordnung des Großherzogtums Hessen von 1821 diesen Rang für unsere Region beanspruchen. Das gilt umso mehr als das Großherzogtum anders  als Preußen auf eine differenzierte Behandlung von Städten und Landgemeinden verzichtete. Eine eigene hessische Städteordnung folgte erst 1874. Mit der Gemeindeordnung von 1821 wurden Strukturen der französischen Ära aufgegriffen, zugleich aber auch fortentwickelt. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen einige der gesetzlichen Bestimmungen jener Zeit – namentlich zur Gemeindeverwaltung und zum Gemeinderat – dargelegt werden. Dabei werden an verschiedenen Stellen auch Bezüge zur heutigen Rechtslage hergestellt, um die Historie auch in heutigem Kontext verständlicher zu machen; diesem Ziel dient auch die Verwendung heute üblicher Begriffe aus dem Kommunalverfassungsrecht.

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