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Neuer Finanzausgleich in RLP

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Dezember 2020 den kommunalen Finanzausgleich als nicht verfassungsgemäß verworfen. Nun muss bis Ende 2022 ein völlig neues, bedarfsgestütztes System - wie in Hessen - geschaffen werden.

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Bereits ein halbes Jahr zuvor hatte das OVG bereits auf die Bedarfsmessung abgestellt.

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Inzwischen liegt der Gesetzentwurf vor. Hierzu habe ich im Innenausschuss des Landtages eine Stellungnahme abgegeben.

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Die Erhöhung der Nivellierungssätze im neuen LFAG zwingt viele Gemeinden zu Steuererhöhungen

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